Vertragsbedingungen - AGB
Ermäßigungen & Arrangements
- Bambinifreikarte: Kinder ab dem Jahrgang 2004 und jünger fahren in Begleitung eines Elternteils gratis. Nur gültig im Sammelkauf (nicht bei Jahres- oder Verbundkarten bzw. schon ermäßigten Karten). Nur gegen Vorlage eines Ausweises! Bitte beachten Sie, daß Kinder unter 1,20 m Körpergröße nicht alleine befördert werden.
- Gruppenermäßigung: Auf schriftliche Anfrage geben Ihnen gerne die Mitarbeiter der Pitztaler Gletscherbahn unter pitztal@tirolgletscher.com Auskunft.
- Halbtageskarten: 1/2, 1 1/2, 2 1/2 und 3 1/2 Tagesliftkarten können ab 11:35 Uhr gekauft werden. Vormittagskarten sind nicht verfügbar.
- Kaunertal plus: Beim Kauf von Mehrtagesliftkarten (gültig ab der 6-Tagesliftkarte) sind Sie berechtigt an max. 2 Tagen die Liftanlagen des Kaunertaler Gletschers und der Bergbahnen Fendels zu nutzen. Diese Regelung gilt nicht für Aktionswochen.
- Skibus: Besitzer einer gültigen Liftkarte fahren gratis.
- Skilehrer: Kinder-Normaltarif bei Tages- und Mehrtageskarten; (Ausweis mit gültiger internationaler Jahresmarke - IVSI bzw. ISIA – erforderlich, nicht bei Jahres- oder Verbundkarten bzw. schon ermäßigten Karten).
- Verlängerungstag: Für Besitzer ab einer 5 Tagesliftkarte besteht die Möglichkeit, einen Verlängerungstag zum Sondertarif zu erwerben.
- Versehrtenermäßigung: Kinder-Normaltarif ab einer Invalidität von 60%, Ausweis erforderlich; gilt nicht für Jahreskarten und andere ermäßigte Karten.
Skipassinfo von A – Z
- Beförderungsbedingungen: Mit dem Kauf einer Liftkarte anerkennt der Kunde die Beförderungsbedingungen unserer Seilbahnen, die in den Liftstationen in vollem Umfang veröffentlicht sind und von der Aufsichtsbehörde (Verkehrsministerium) genehmigt worden sind.
- Betriebseinstellung und – störungen, reduzierter Betrieb: Die Nichtausnützung des Skipasses wegen Schlechtwetter, Lawinengefahr, Ausfall von Anlagen, Sperrung von Skiabfahrten, unvorhergesehener Abreise usw. ergibt keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung. Die Pistenbenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Änderungen von Betriebszeiten auf Grund der Schneelage vorbehalten.
- Ermäßigte Karten: Für den Bezug einer ermäßigten Karte (Bambini, Kinder, Senioren und Behinderte) ist ohne Ausnahme ein Lichtbildausweis erforderlich. Auf ermäßigte Karten gibt es keine weiteren Ermäßigungen.
- Foto: Für Jahreskarten ist ein Foto notwendig. Das Foto wird kostenlos direkt an unseren Kassen erstellt.
- Keycards: Unser Kartensystem ist ausschließlich auf berührungslose Datenträger (KeyCard) aufgebaut. Liftkarten bis zu 2,5 Tagen werden auf KeyCards light ohne Pfand ausgestellt. Ab einem 3-Tages-Skipass wird ein Pfand von € 5,00 erhoben. Bei Rückgabe der unbeschädigten KeyCard wird die Depotzahlung rückerstattet. Retourgabe an allen Kassastellen der Pitztaler Gletscherbahnen bzw. beim Tourismusbüro, in den Sportgeschäften oder an den Rezeptionen der Hotels. Die Kartenkontrolle erfolgt elektronisch an allen Zubringerbahnen, sowie an Anlagen im Skigebiet. Einzelfahrten für Nichtskifahrer werden als Magnetkarten ausgegeben und müssen an den speziell dafür vorgesehenen Lesestationen gesteckt werden.
- Missbrauch, Umtausch und Gültigkeitsdauer: Im Skigebiet werden laufend Kontrollen durchgeführt. Die Skipässe sind unserem Liftpersonal auf Verlangen vorzuweisen. Die Skipässe sind personenbezogen und nicht übertragbar. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug zur Folge und wird mit dem dreifachen Skipasstarif bestraft. Eine Anzeige behalten wir uns vor. Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass und die Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Mischpreis: Für Skipässe über den Saisonschnittpunkt wird ein Mischpreis errechnet.
- Parken: Das Parken auf all unseren Parkplätzen ist kostenlos!
- Pistenrettung: Pistenrettungseinsätze werden von uns verrechnet und sind bar zu bezahlen.
- Rückvergütung bei Skiunfällen: Eine Rückvergütung ist nur bei Skiunfällen für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 2 Tagen möglich und gilt nicht für Begleitpersonen. Die Berechnung der nicht genützten Tage erfolgt ab dem Tag der Deponierung des Skipasses und nicht ab dem Tag des Unfalls. Ein ärztliches Attest eines in der Region ansässigen Arztes ist vorzulegen.
- Skipassverbünde: Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karte berechtigt, werden von selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadensersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
- Sicherheitsanordnungen: Den Anordnungen des Seilbahn- und Pistenpersonals ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln und Pistenrowdytum wird der Fahrgast von der weiteren Beförderung ausgeschlossen. Der Skipass wird ersatzlos eingezogen!
- Verlust: Die verlorene Liftkarte wird nur bei Vorlage des Sperrnummernbelegs (Kassabons) und gegen Aufzahlung einer Bearbeitungsgebühr ersetzt. Der elektronische Datenträger (Keycard) muß ebenfalls neu gekauft werden.
Wichtige Hinweise
- Kassastellen und Öffnungszeiten: Kassa Gletscherexpress: 08:00-16:30 (Winter: täglich, auch sonn- und feiertags, Sommer: zu Betriebszeiten des Gletscherexpress)
- Kassa Rifflseebahn: 09:00-16:00 (Winter: täglich, auch sonn- und feiertags; Sommer: zu Betriebszeiten der Rifflseebahn).
- Zahlungsmöglichkeiten: Bargeld, Bankomatkarte (Maestro) und Kreditkarten (Visa, Master Card, American Express)
- Preisänderung, Irrtum vorbehalten; alle Preise inkl. Mwst. Für den Kauf von Skipässen gelten die AGB – Gerichtsstand Innsbruck
Tirols höchster Gletscher.


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